Aufsichts­behörde

Voraussetzung für die Tätigkeit als Vermögensverwalter in Deutschland ist eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Societas Vermögensverwaltung GmbH wurde diese Genehmigung durch die BaFin mit Genehmigungsnummer 129920 am 24.01.2013 erteilt.

Die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde überträgt wiederum teilweise die laufende Kontrolle der Societas Vermögensverwaltung an die DEUTSCHE BUNDESBANK (Zuständig ist hier die Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Filiale Düsseldorf).

Anschrift der Aufsichtsbehörden

Deutsche Bundesbank Filiale Düsseldorf

Berliner Allee 14

40212 Düsseldorf

Internet: www. www.bundesbank.de

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt

Internet www.bafin.de